Psychotherapie für
Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene
Schwerpunkt
Verhaltenstherapie

Adresse

Spitalgasse 1
77955 Ettenheim

Telefon / E‑Mail

Termine

Termine nach Vereinbarung
Alle Kassen und Privat

Therapie

Zur Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gehören Krisen und Schwierigkeiten. Wenn diese länger andauern und durch das nahe Umfeld nicht aufgefangen werden können, ist eine psycho­therapeutische Unterstützung sinnvoll.

In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Auch das familiär-soziale Umfeld wird bei der Kinder- und Jugendtherapie miteinbezogen.

Vom ersten Kontakt an gilt die ärztliche Schweigepflicht. Jugendliche ab 15 Jahren können sich auch allein an mich wenden. Bei jüngeren Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren bedarf es das Einverständnis der sorgeberechtigten Eltern.

Die Verhaltenstherapie zählt zu den anerkannten Therapieverfahren. Sie stellt aktuelle psychische Probleme und deren zeitnahe Behandlungs­möglichkeiten in den Vordergrund.

Die fachliche Qualität und Aktualität der Behandlungs­methoden stelle ich durch regelmäßige Fortbildungen sowie Intervision und Supervision sicher.

Häufige Fragen von Kindern, Jugendlichen und Eltern

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Bei einer von der Krankenkasse bewilligten Psychotherapie finden in der Regel Termine zu einer festen wöchentlichen Zeit statt. Eine Einzelsitzung dauert 50 min. Mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen finden zusätzliche Termine statt.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kurz- und Langzeittherapien. Die Kurzzeittherapie ist in zwei Schritte aufgeteilt:

  • Die Kurzzeittherapie 1 (KZT1) umfasst 12 Stunden für Patienten und 3 Stunden für Eltern oder andere Bezugspersonen.
  • Die Kurzzeittherapie 2 (KZT2) kann im Anschluss beantragt werden. Sie umfasst ebenfalls 12 Stunden für Patienten und 3 Stunden für Eltern oder andere Bezugspersonen.
  • Bei weiterem Behandlungsbedarf kann eine Umwandlung in Langzeittherapie beantragt werden. Die Umwandlung umfasst weitere 36 Stunden für Patienten und 9 Stunden für Eltern oder andere Bezugspersonen.
  • Im Einzelfall ist eine weitere Verlängerung möglich.

Was ist der Unterschied von Psychotherapie und Psychiatrie?

Die Vorsilbe „psycho“ steht für alles, was mit der Seele zu tun hat. Bei einer Psychotherapie handelt es sich also um die Behandlung von seelischen Problemen. Diese kann durch ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten erfolgen. Gegenwärtig gehören drei Therapie­verfahren zum Leistungs­angebot der Krankenkassen: Psychoanalyse, tiefen­psychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.

Ein Psychiater hingegen hat in jedem Fall ein grundlegendes Medizinstudium absolviert und im Anschluss daran eine Facharz­tausbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Er kann psychopharmako­logische Medikamente, z. B. Antidepressiva verordnen.

Was bedeutet Schweigepflicht?

Alles, was im Rahmen der Psychotherapie besprochen wird, ist streng vertraulich. Niemand (weder die Krankenkasse, noch Lehrer, Erzieher oder Ärzte) erfahren etwas über die Inhalte der Therapie. Manchmal macht es Sinn, dass ich mich mit Außenstehenden (z. B. Ärzte oder Lehrer) über die Psychotherapie austausche – allerdings ist das nur mit einer Entbindung von der Schweigepflicht möglich.

Sobald Jugendliche im rechtlichen Sinne „einsichtsfähig“ sind (ca. mit 14 Jahren), haben Sie ein eigenes Recht auf Einhaltung der Schweigepflicht – auch gegenüber ihren Eltern.

Wie häufig finden Gespräche mit den Eltern statt?

Normalerweise finden Gespräche mit Eltern oder anderen Bezugspersonen im Verhältnis 1:4 gegenüber den Einzelsitzungen mit dem Kind statt. Grundsätzlich gilt: Je jünger das Kind ist, desto stärker werden Eltern in die Psychotherapie eingebunden.

Manchmal übernehmen sie die Rolle von Co-Therapeuten, indem sie gemeinsam besprochene Interventionen in den Alltag umsetzen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird individuell entschieden, inwiefern der Einbezug der Eltern Sinn macht. Für sie gilt das eigene Recht auf Schweigepflicht: Im geschützten Rahmen einer Psychotherapie sollen sie die Möglichkeit erhalten, sensible Themen zu besprechen, ohne dass die Eltern davon erfahren.

Der Weg zu einer Therapie

Grundsätzlich besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein Recht auf Erstzugang zum Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten. Eine Überweisung durch den Haus- oder Facharzt ist nicht erforderlich.

In einem telefonisch vereinbarten Erstgespräch wird eine erste Einschätzung über die aktuelle Problematik besprochen. Bei freien Behandlungs­plätzen kann nach einer oder mehreren Sprechstunden eine vertiefende diagnostische Phase im Umfang von maximal 6 probatorischen Sitzungen erfolgen. Es wird geprüft, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Am Ende der diagnostischen Phase erhalten die Patienten und ihre Angehörigen einen Behandlungs­vorschlag oder weiterführende Empfehlungen. Für die dann eventuell anstehende Therapie­beantragung bedarf es einer kinder- oder fachärztlichen Abklärung, um körperliche Bedingtheiten auszuschließen.

Die Kosten einer Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei den privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen.

Gründe für eine Psychotherapie

Symptome verstehe ich als Ausdruck seelischer Not. Sie erzeugen bei Betroffenen, Familien und ihrem sozialem Umfeld Leid. Hier bietet die Verhaltens­therapie erfolgreiche Behandlungs­möglichkeiten an, um eine zeitnahe Lebens­verbesserung zu ermöglichen.

In meiner Praxis werden folgende Problem­bereiche behandelt:

  • Ängste, z. B. Trennungs- und Verlustängste, soziale Ängste, Leistungs- und Versagensängste
  • Schulangst und -verweigerung
  • Panikattacken
  • Depressionen, Stimmungsprobleme
  • körperliche Schmerzen ohne organischen Befund
  • Selbstunsicherheit
  • Suizidgedanken und -verhalten
  • Trauerreaktionen
  • aggressives Verhalten
  • Zwänge, d. h. immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen
  • Tics
  • Selbstablehnung, Selbstverletzungen
  • Fragestellungen der Geschlechts­identität/Identitäts­probleme
  • posttraumatische Belastungs­reaktionen nach traumatischen Erlebnissen
  • psychische Probleme, die durch chronische Erkrankungen oder körper­liche Behinderungen ausgelöst werden
  • Kontakt- und Beziehungs­störungen

Über mich

Die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten habe ich am Ausbildungs­institut der Deutschen Gesellschaft für Verhaltens­therapie in Berlin absolviert. Seit Oktober 2018 bin ich im Rahmen meiner kassen­ärztlichen Zulassung als Psycho­therapeut für Kinder und Jugendliche in eigener Praxis tätig.

Berufliche Stationen

  • Heilpädagogische Ambulanz Berlin e. V.
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Praxis Dr. Stefan Buchmann, Berlin-Wilmersdorf
  • Sozialpädiatrisches Zentrum / Kinder- und Jugendambulanz der Lebenshilfe, Berlin-Marzahn
  • Zentrum für Sozialpädiatrie und Neuropädiatrie des Vivantes Klinikums, Berlin-Neukölln
  • Erziehungs- und Familien­beratungs­stelle Lichtblick, Werder/Havel
  • Lernsalon 17: Lerntherapien bei Leserechtschreib­störung, Berlin-Prenzlauer Berg
  • Erziehungs- und Familien­beratungs­stelle der Caritas, Berlin-Wilmersdorf
  • Praxisgemeinschaft mit Irene Spieler, Carmen Weinbrenner und Uwe Wittenhagen, Berlin-Kreuzberg
  • Praxis für Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Ettenheim

Mitgliedschaften

  • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
  • Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
  • Berufsverband der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie

Kontakt

Sebastian Krauß // Diplom‑Heilpädagoge
Spitalgasse 1 // 77955 Ettenheim
T  07822.4489357
E  kontakt@psychotherapie‑krauss.de

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